Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINES
Für die Vermittlung von Reisen durch die Fa. mexplore - Abenteuerreisen, 4x4-mex,
1001abenteuer, abenteuer-reisen-meer, sowie travelmex, oder ihrer Partnerbüros gelten die nachfolgenden Bedingungen.
Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und mexplore oder ihrer Partnerbüros . Es wird eine entgeltliche Geschäftsbesorgung gemäß § 675 BGB vereinbart. Zwischen dem Anmeldenden und dem jeweiligen Leistungsträger (Reiseveranstalter etc.) sind mexplore oder ihre Partnerbüros ausschließlich als Vermittler tätig und handeln im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers, oder Veranstalters. Für die Beförderungs- und Reiseverträge mit dem jeweiligen Leistungsträger, oder Veranstalters gelten die Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger,oder Veranstalters die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
Unsere Tätigkeit betrifft den Verkauf von Reisen und deren Vermittlung, als auch die Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unseren Ausschreibungen auf unserer Website. Als Verkäufer oder Vermittler der auf unserer Website angebotenen Reisen, können wir für Mängel in der Ausführung der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen des Reiseveranstalters, oder Leistungstraegers. In sämtlichen Fällen gelten doch zumindest die Ziffern unserer unten stehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen alle Leistungen und Reisen, bei denen wir als Vermittler tätig werden.
Hier gelten die jeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen des von uns vermittelten Reiseveranstalters / Leistungsträgers.
1. ABSCHLUSS DES VERMITTLUNGSVERTRAGES
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Fa. mexplore oder ihren Partnerbüros den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung durch die Fa. mexplore oder ihrer Partnerbüros beim jeweiligen Leistungsträger zustande.Bei einer Anmeldung über elektronische Medien (Internet) macht der Anmelder der Fa. mexplore oder ihren Partnerbüros mit Absenden des Buchungsauftrages ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages. Die Fa. mexplore .de oder ihre Partnerbüros behalten sich die Annahme vor, die sie mit Absenden der Buchungsbestätigung/Rechnung an den Kunden erklären
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisevermittlungsbüro zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reisevermittler dem Kunden die Reisebestätigung zur Verfügung stellen.
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dem Reisebüro vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich oder fernmündlich).
2. BEZAHLUNG/LIEFERUNG
Mit Vertragsabschluss kann eine angemessene Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort fällig.Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang können die Fa. mexplore oder ihre Partnerbüros die angemeldeten Reisen zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren. Stornogebühren entstehen entsprechend den Regelungen unter Punkt 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Fa. mexplore oder ihre Partnerbüros behalten sich vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder diese am Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr bis zu 25,00 EUR zuzüglich zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden. Werden die Dokumente von der Fa. mexplore oder ihren Partnerbüros an den Besteller zum Versand gebracht, so trägt der Besteller die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn die Fa. mexplore oder ihre Partnerbüros die Kosten der Versendung selbst tragen.
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens vier Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig.
Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen durch den jeweiligen Reiseveranstalter ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher per Fax zusenden. Mehrkosten durch besondere Versandformen (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen etc.) sind vom Kunden zu tragen
3. LEISTUNGEN
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Angebotes und aus den Angaben in unserer Reisebestätigung. Die in dem Angebot enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns aber ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Angebotsangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZPERSONEN
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem jeweiligen Leistungsträger. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Fa. mexplore oder ihre Partnerbüros sind berechtigt, aufgrund des vorzeitigen Rücktritts des Anmelders die von dem jeweiligen Leistungsträger bei der Fa. mexplore oder ihren Partnerbüros berechneten Stornogebühren dem Anmelder in Rechnung zu stellen.
Bei Umbuchungen behalten sich die Fa. mexplore oder ihre Partnerbüros vor, dem Kunden alle der Fa. mexplore oder ihren Partnerbüros bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten in Rechnung zu stellen. Der Abschluß einer Reisekostenrücktrittsversicherung wird empfohlen.
Der Reisevermittler begeht keine Pflichtverletzung, wenn er den Reisenden nicht auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Reise- Rücktrittskosten-Versicherung hinweist.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für unsere Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnliche ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Wir sind berechtigt, unsere Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglichen vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis zu pauschalieren:
a) Bei Eigenveranstaltungen
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
- vom 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- vom 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- Ab dem 7.- 1 Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises
- Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.
- Bearbeitungsgebühr für Stornierungen, pro Buchung 50 €
b) Bei allen Reisen bei denen wir als Vermittler auftreten gelten die Preise der jeweiligen Veranstalter.
Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichende Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte Stornierungsbedingungen gelten auch bei speziellen Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen. Die abweichenden Rücktritts- und Stornierungskosten werden Ihnen bei Buchung mitgeteilt.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.
Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts werden pauschal € 25,- pro Person berechnet. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30 Tage eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bitte beachten Sie, dass bei Sondertarifen Umbuchungen oder Änderungen sowohl vor Reiseantritt als auch nach Reiseantritt nicht möglich sind.
Bis zu Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Kunde uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger Rückreise oder anderen wichtigen Gründen,
kann keine Kostenerstattung erfolgen. Der Kunde entbindet den Reisevermittler ausdrücklich von Inanspruchnahme jeglicher aus nicht in Anspruch genommener Leistungen.
6. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Mitteilung einer eventuellen Leistungsänderung erfolgt ausschließlich durch den Reiseveranstalter, nicht durch den Reisevermittler der die angebotenen Reisen ausschließlich vermittelt. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH UNS
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den Reise kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Falls eine vom Reiseveranstalter der zu vermittelten Reise ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
In einem solchen Fall leiten wir Ihnen unsere Rücktrittserklärung unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis dahin eingezahlten Reisepreis.
Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für uns im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesen Gründen abgesagt, erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück
8. HAFTUNG BEI REISEVERTRAG
Die Fa. mexplore oder ihre Partnerbüros haften dem Anmeldenden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit der Fa. mexplore und ihren Partnerbüros bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Haftung der Fa. mexplore oder ihrer Partnerbüros für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Zwischen dem Anmeldenden und dem Leistungsträger sind die Fa. mexplore oder ihre Partnerbüros ausschließlich als Vermittler tätig und handeln im Auftrag und für Rechnung des Leistungsträgers. Die Fa. mexplore oder ihre Partnerbüros haften nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen und ohne Gewähr. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Angeboten angegebenen Reiseleistungen des jeweiligen Reiseveranstlaters, sofern wir nicht vor Vertragsschluss eine Änderung der Angebotsangaben erklärt haben und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Wir haften NICHT für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung des Reiseveranstalters und deren angebotenen Reisen und Ihren betrauten Personen.
9. GEWÄHRLEISTUNG
Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, da wir nur als Reisevermittler auftreten und wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10. MINDERUNG DES REISEPREISES
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Eine Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Hierfür gelten die Bestimungen und AGB’s des jeweiligen Reiseveranstalters deren Reisen wir ausdrücklich nur vermitteln.
11. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangel aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
12. SCHADENERSATZ
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz beim jeweiligen Reiseveranstalter wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den der Reisevermittler nicht zu vertreten hat.
13. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, und die nachweislich dem Reisevermittler anzuhaften sind ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Für alle gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.100,00; übersteigt der zweifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des zweifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
Wir haben nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
14. MITWIRKUNGSPFLICHT
Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
15. RÜCKBESTÄTIGUNG
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug Ihren Rück-/ Weiterflug durch die Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, können wir als Reisevermittler nicht haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird diese Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens 4 Tage vor dem Rück-/ Weiterflug dies noch einmal von Ihrer Reiseleitung bestätigen lassen.
16. AUSSCHLUSS VON ANSPRUCH UND VERJÄHRUNG
Hierfür gelten die Bestimungen und AGB’s des jeweiligen Reiseveranstalters deren Reisen wir ausdrücklich nur vermitteln.
17. FREMDE INHALTE, DISCLAIMER
Bei der Umsetzung dieser Website verlassen sich die Fa. mexplore oder ihre Partnerbüros auf Inhalte, die von Dritten, insbesondere von Leistungsträgern und Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt werden ("fremde Inhalte"). Da es der Fa. mexplore oder ihren Partnerbüros nicht möglich ist, diese fremden Inhalte zu verifizieren, wird keinerlei Garantie für deren Richtigkeit übernommen. Dieser Ausschluss gilt insbesondere für Produktbeschreibungen und Datenbankeinträge.
Der Inhalt aller von der onlineweg.de oder ihren Partnerbüros verlinkten Webseiten wurden von der Fa. mexplore oder ihren Partnerbüros überprüft. Diese haben nach Kenntnis der Fa. mexplore oder ihrer Partnerbüros keinen rechtswidrigen, moralisch fragwürdigen oder diffamierenden Inhalt. Da die Fa. mexplore oder ihre Partnerbüros neue Inhalte nicht ständig überprüfen können, distanzieren sich die Fa. mexplore oder ihre Partnerbüros hiermit ausdrücklich von sämtlichen nachträglich geänderten oder ergänzten Inhalten der verlinkten Seiten.
18. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
Wir stehen NICHT dafür ein, dass der Kunde über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet wird.
Die Unterrichtung und die Abwicklung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen, erfolgt ausschließlich durch den Reiseveranstalter nicht durch den Reisevermittler.
Dabei wird vorausgesetzt dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine anderen besonderen Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände können hierbei in der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden uns ausdrücklich mitgeteilt.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seinerseits bedingt sind.
19. GERICHTSSTAND, SONSTIGES
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
20. DATENSCHUTZ
Der Kunde wird gem. § 33 BDSG, § 3 Abs. 5 TDDSG und § 12 Abs. 6 MDStV darauf hingewiesen, dass die Angaben, die er im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses macht (insbesondere Name und Anschrift), von der Fa. mexplore oder ihren Partnerbüros in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 5 Abs. 1 TDDSG und § 15 Abs. MDStV). Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, daß die Fa. mexplore oder ihre Partnerbüros Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6 Abs. 1 TDDSG und des § 15 Abs. 2 MDStV erhebt, verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird gem. § 3 Abs. 4 TDSV darauf hingewiesen, dass von der Fa. mexplore oder ihren Partnerbüros personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten, im Rahmen des nach der TDSV zulässigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solange der Auftraggeber nicht widerspricht, sind die Fa. mexplore oder ihre Partnerbüros berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 TDSV i.V.m. § 4 Abs. 2 TDSG). Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
21. SCHLUßBESTIMMUNGEN
Sollte eine Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird für sämtliche Streitigkeiten München als Gerichtsstand vereinbart.